Hinweisgebersystem

 

Wer kann eine Meldung abgeben?

Dieser Hinweisgeber-Kanal steht Personen zur Verfügung, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu unserem Unternehmen Informationen über potenzielle Rechtsverstöße erlangt haben. Zu diesem nach §2 HSchG erfassten Personenkreis zählen:

  • Arbeitnehmer
  • Bewerber
  • Praktikanten
  • Sonstige Auszubildende
  • Selbständig erwerbstätige Personen
  • Anteilseigner


Welche Themen können gemeldet werden?

Für eine Hinweisgebung im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes kommen Meldungen über Verstöße in folgenden Bereichen in Betracht (§ 3 Abs 3 – 5 HSchG): 

  • Geldwäsche
  • Korruption
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Umweltschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogenen Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 StGB


Wie kann eine Meldung gemacht werden?

Wenn Sie eine Meldung abgeben möchten, senden Sie eine E-Mail an whistleblowing@ntsretail.com.

Auf diese Weise kann eine möglichst rasche und zuverlässige Bearbeitung der Meldung sichergestellt werden.

Der Meldeprozess läuft in zwei Schritten ab:

  1. Meldung abgeben: Überlegen Sie, was der Schwerpunkt der Meldung ist. Beschreiben Sie die Meldung so präzise wie möglich. Zur Unterstützung Ihrer Meldung können gerne Dateien mitgesendet werden (Akzeptierte Formate: pdf, jpg, jpeg, png).
     
  2. Empfangsbestätigung erhalten: Nach Absenden der Meldung erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung seitens der NTS-internen Meldestelle, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist. Im Anschluss daran wird der weitere, interne Prüfprozess gestartet.